
Traktor
Klasse: Klasse L – Traktoren
Klasse L
Alter: 16
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- bbH max. 25km/h
- auch mit Anhänger
Klasse T
Alter: 16
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger